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10.02.2017, 17:49 Uhr

Einsatz von Blinkpfeilen zur Sicherung des Unfallortes und der Feuerwehrleute ab sofort wieder möglich

Karin Wolff & Manfred Pentz: „Wichtiger Erlass der hessischen Landesregierung, um Feuerwehrleute selbst am Unfallort zu schützen und die Gefahr von Folge- und Auffahrunfällen zu verringern.

Das Verkehrs und das Innenministerium haben kürzlich einen wichtigen Erlass herausgegeben, der den Einsatz von Blinkpfeilen zur Sicherung eines Unfallortes für Feuerwehren wieder möglich macht. Dies war notwendig geworden, nachdem der Bund in einer Verkehrsordnung 2013 die Ausgestaltung von Heckwarnsystemen deutschlandweit vereinheitlichte, hierbei allerdings verkehrslenkende Maßnahmen außer Acht ließ. Durch den nun herausgegeben Erlass wurde den Feuerwehren wieder der Einsatz von Blink-und Leuchtpfeilen sowie fahrbaren Absperrtafeln ermöglicht. Die Landtagsabgeordneten Karin Wolff und Manfred Pentz zeigen sich erfreut, dass hierdurch wieder mehr Sicherheit für die Arbeit der Feuerwehren im Kreis Darmstadt-Dieburg gewährleistet werden kann.

„Die Feuerwehren tragen bei der Absicherung von Unfallorten ein hohes Risiko für sich selbst. Es ist daher absolut notwendig gewesen, einen Erlass zu verabschieden, der es Feuerwehren zukünftig wieder ermöglicht, entsprechende Gefahrenabwehrmaßnahmen einzusetzen, um Unfallstellen abzusichern, so Karin Wolff „Nicht nur für die Feuerwehrleute selbst, auch für nachkommende Verkehrsteilnehmer sind ungesicherte Unfallorte ein erhebliches Risiko. Um einen entsprechenden Schutz von Feuerwehrleuten und Verkehrsteilnehmern an Unfallorten zu ermöglichen, dienen diese Heckwarnsysteme und verkehrslenkende Maßnahmen als ideale Möglichkeit“, ergänzt Manfred Pentz, der auch Generalsekretär der hessischen CDU ist.

Das Land Hessen hatte bereits im Spätsommer 2016 den Bund wiederholt auf die Bedürfnisse der Feuerwehren hingewiesen. Es war daher ein wichtiges Anliegen der hessischen Landesregierung, eine Ausnahmeregelung in Hessen zu ermöglichen, die in enger Abstimmung mit den Interessen der Feuerwehren ist. Aus diesem Grund wurde der nun herausgegebene Erlass in enger Zusammenarbeit mit dem Landesfeuerwehrverband Hessen erarbeitet. „Diese Initiative, eine Ausnahmeregelung für Hessen zu ermöglichen, zeigt, welche Priorität die Arbeit von Feuerwehren und Sicherheitskräften für die hessische Landesregierung hat“, so die beiden Abgeordneten abschließend.


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